Von alten zu neuen Statuten

Wie das bei Gesellschaften, Vereinen oder Organisationen, die einige Jahre hinter sich haben, gehandhabt wird, wurden auch bei der MLG die Gründungsstatuten mehrfach abgeändert, ohne allerdings die wichtigsten Grundsätze zu verändern. Acht Anpassungen werden in der Gesellschaftschronik vermerkt: 1862, 1888, 1903, 1919, 1954, 1981, 2010 und 2016.

Die markanteste und unübersehbare Anpassung an die neue Zeit geschah zweifellos am 24. Oktober 1981, als die Satzungen vom Oktober 1954 ersetzt wurden. Eine fünfköpfige Kommission erhielt 1979 den Auftrag, auf die Generalversammlung 1980 hin eine Revision der Statuten vorzubereiten, was in der Folge recht viel Zeit beanspruchte. In der Jubiläumsschrift zur 175-Jahr-Feier 1994 fasste Mbr Dr. iur. Michael Kreienbühl die neuen Statuten wie folgt zusammen:

  1. Pflege und Förderung der Freundschaft, der Kameradschaft und des liberalen Gedankengutes
  2. Pflege des Maskenwesens, Förderung und Unterstützung der Luzerner Fasnacht
  3. Trägerschaft der «Stiftung Gesellschaftshaus der Maskenliebhaber-Gesellschaft der Stadt Luzern»
  4. Unterhaltung und Information der Mitglieder und ihrer Angehörigen durch Veranstaltungen und Anlässe
  5. Wohltätigkeit

Auch in den neuen Statuten wurde wieder festgehalten, dass die MLG «eine Vereinigung politisch fortschrittlich und –gemäss ihrem geschichtlichen Ursprung – liberal gesinnter Männer, die sich zu einer Bruderschaft zusammengeschlossen haben», ist. Das ist übrigens mit ein Grund dafür, dass die Mitglieder sich an ihren traditionellen Monatsversammlungen oft auch mit aktuellen politischen, sozialen und kulturellen Themen befassen. Der Gesellschaftszweck erschöpfe sich also keineswegs nur in der Belebung und Förderung des Maskenwesens und des fasnächtlichen Brauchtums, wie Mbr Dr. iur. Michael Kreienbühl weiter ausführt.

Zehn Jahre zuvor, als die Liberale Partei Luzern das 1. Martinifest organisierte, war die MLG, wie stolz in einem Protokoll vermerkt wird, mit fast vollzähliger Beteiligung der Bruderschaft im Kursaal Casino vertreten. Dabei unterhielt «eine ausgezeichnete Schnitzelbank der Königsbööggen-Gruppe, verfasst von MLG-Ehrenpräsident Erwin Cuoni, die frohe Gesellschaft mit teilweise scharfen Pointen köstlich». Die liberale Präsenz wurde also damals deutlich bewiesen.

Schliesslich trat am 17. März 1982 auch ein neues Aufnahmereglement in Kraft. Darin wurden folgende Voraussetzungen für eine Aufnahme festgehalten:

  • Liberale Grundgesinnung
  • Identifikation mit dem Zweck der Gesellschaft
  • Genügend Zeit, um die mit der Mitgliedschaft verbundenen Präsenzen erfüllen zu können
  • Berufliche Festigung, haben sie doch auch finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen

Zu den erwähnten Verpflichtungen der Aktivmitglieder gehört unter anderen die Teilnahme an mindestens zwei offiziellen Anlässen der Luzerner Fasnacht, an denen die Gesellschaft als solche vertreten ist. Die MLG gehört zu den Gründern des Luzerner Fasnachtskomitees (LFK) und beteiligt sich deshalb auch aktiv an den Arbeiten im Komitee. Wie bereits erwähnt präsidiert der MLG-Präsident abwechselnd mit der Zunft zu Safran, der Wey-Zunft und der Gesellschaft Fidelitas das LFK. Und auch in den verschiedenen Komitees ist ebenfalls je ein MLG-Mitglied tätig. Es ist ein schöner Zufall für die MLG, dass sie ausgerechnet in ihrem Jubiläumsjahr den LFK-Präsidenten stellen darf.