Die «Erste Staduten» 1819
«Da aber das erste Maskenball so glüklich ausgefallen ist, bekamen diese 5 Heren Muth und besprachen sich des Jahres hindurch oft und viel, wie dieses Maskenball zu verbessen sey; während dem liesen sich gegen dem Herbst wieder einige andere währte Mithbürger darzu empfehlen welche eben so grosse Maskenfreünde sind, nämlich Hernn Gerichtsschreiber Buholzer, und Hern Rechtsanwalt Fuchs, und Hernn Joseph Pisoni Rössliwirth, da es wieder gegen die Winterfassnacht gieng wurde wieder um bewilligung eines Masskenbals nachgesucht und bewilligung erhalten. Das Maskenball wurde wieder wie leztes Jahr am Mittwoch vor dem fetten Donnerstag abgehalten, bey diesem Baal wurde aber im Anschlagzedel bestimmt, dass keine Gesellen noch Mägte oder Knächten oder Kinder was nicht seinen eigenen Berufes ist, der Eintritt gänzlich untersagt, oder schon bey der Saalthüren abgewiesen werden. Das Billet kostet wieder 8 batz., wurde aber den Unmasskierten hinten auf ihr Billet der Namen geschrieben, und andere als dieser Eigenthümmer, wurden damit nicht hineingelassen, Masken erhielten das Billet zu 6½ bz. müssten aber das Masskenkleid immer tragen, unmasskierdt auf Jhr Billet wurden diese nicht hineingelassen.
Das Masskenball wurde auch wieder beym Rössli abgehalten, und auch denen 8 Mitgliedern (Organisatoren) wurde wieder ein klein Nachtessen Gratis gegeben, wurden auch wieder Massken-vorstellungen Pantomimen, unter Jubel und Freüdenklatschen zugesehen, und für die Casse und der Armen schöne einnahmen gemacht und so ging es in der gleichen Ordnung etwas Jahre vort, freilich kamen immer wieder neue Mitglieder und andere giengen wieder hinaus, verschiedene Gesinnungen gab uneinigkeiten, so das Sie sich genöthigt sahen, für Ordnung zu halten etwas Reglements zu entwerfen, diese Ordnung dauerte drey Jahre, nachdem die Gesellschaft sich vermehrte so fanden Sie es für Nothwendig ein Ausgedehntere Staduten zu machen, welche dan auch von der Gesellschaft angenommen wurde, wo aber ein jedes Mitglied sich in dieser Statuten unterschreibe und musste sich pünktlich daran halten; und diese Statuten ist Jm Jahre 1819 geschriben worden und wird sich in unserer Lade aufbewahrt vorfinden und dieses ist die erste Staduten dieser Gesellschaft.
Von daher kam es dass die Masskengesellschaft Jhr Ball immer am vorabend vor dem schmutzigen Donnerstag gehalten hat, weil auch wie Anfangs bemerkt der Regierungs Umsturz an diesem vorabend Anno 1814 vorgefallen ist, und auch immervort so abgehalten biss das Stadttheater erbaut wurde.»
Die in schöner deutscher Schrift verfassten Gründungsstatuten der «MaskenLiebhaberGesellschaft in der Stadt Luzern» vom 31. Weinmonat 1819 befinden sich im Gesellschaftsarchiv im Süesswinkel. In den Statuten steht unter Paragraf 1: «Ihre Versammlungen finden wenigstens jeden Monat einmal statt, und zwar in einem frohen und vergnügten Zirkel, wo jede Parteiung vermieden, jedes Verhältnis der Mitglieder unter sich mit Schonung und gegenseitiger Achtung behandelt sowie dann endlich überhaupt jedem Umstand sorgfältig ausgewichen werde, wodurch die Zutraulichkeit der Gesellschaft oder auch der Frohsinn jedes einzelnen auf irgendeine Weise getrübt oder wohl gar gestört werden könnte...» Die Mitgliederzahl war damals auf 30 Personen beschränkt.