«Geheimakte» Weidmann
Zusammen mit den Maskenbrüdern Richard Bühlmann und Louis Bannwart, die Carl Weidmann ins Vertrauen zog, wurde ein Kauf minutiös vorbereitet. Die drei hatten sich für den Fall, dass die Gesellschaft den Kauf ablehnen sollte, solidarisch haftbar erklärt. Das Haus wäre bei einer negativen Abstimmung ihr persönliches Eigentum geworden. Doch siehe da: Der Kauf kam zustande. An einer am 5. Dezember 1923 ins Restaurant Dubeli einberufenen «Vertrauensmänner-Versammlung», die die Ehrenmitglieder und den Vorstand vereinigte und an der Maskenbruder Bannwart über den Kauf referierte, kam man zwar nicht zum Ziel. Deshalb wurden die Maskenbrüder auf den 7. Dezember zu einer ausserordentlichen Versammlung ins Hotel Rütli gerufen. Diese stimmten dem Kauf und der Errichtung einer «Stiftung Gesellschaftshaus der Maskenliebhaber-Gesellschaft der Stadt Luzern» zu. Carl Weidmann, der weitblickende und initiative Maskenbruder, «...unser verdienter, allzeit rühriger, opferwilliger und uneigennütziger Präsident» – so heisst es im Protokoll –, ging höchst ehrenvoll in die Geschichte der Maskenliebhaber-Gesellschaft ein.
Die «Stiftungsurkunde» (Reglement und Kaufvertrag nebst andern gewichtigen Dokumenten), die ein kleines kalligrafisches Kunstwerk darstellt, befindet sich im Besitze von Ehrenmaskenbruder Hans-Ruedi Weidmann. Im Kaufvertrag ist zu lesen: «Hiemit wird beurkundet, dass Frau Edith Schobinger, geschied. Bauherr von Luzern, wohnhaft in Bern, vertreten durch Herrn Fürsprech Max Stettler in Bern, verkauft hat dem Louis Bannwart, Sachwalter, von Littau, wohnhaft in Luzern nämlich die Liegenschaft Haus Nr. 163 litt. a (Süesswinkel 6 und 7) im Quartier Kornmarkt, Stadtgemeinde Luzern gelegen, laut Erwerbstitel und Katasterbuch.» Und weiter: «Der Kaufspreis beträgt Fr. 80’000,--, i. W.: achtzigtausend Frkn.» Unterschrieben wurde die Urkunde am 28. November 1923 in Luzern. Interessant ist der Name der Verkäuferin, war sie doch die Tochter des katholisch-konservativen Luzerner Bundesrates Josef Anton Schobinger (1849–1911), der drei Jahre nach seiner Wahl im Jahre 1911 starb. Mit dem Erbgut war es seiner Tochter möglich, die erwähnten Liegenschaften zu erwerben.